ARBEITSPLATZ - Kategorien / RAUM | PLÄTZE | INFRASTRUKTUR |
Kategorie 1a | 6 | Bildschirm pro Arbeitsplatz quiet zone |
Kategorie 1b | 6 | quiet zone |
Kategorie 2 | 12 | 6 quiet zone 6 open space |
Rennbahn | 8 | ScreenBeam Bildschirm |
Waldgarten | 12 | White Board ScreenBeam Bildschirm |
Theater 11 | 20 | White Board Beamer ScreenBeam Bildschirm |
Hallenstadion | 50 | Lautsprecher Beamer ScreenBeam Bildschirm |
In der Arbeitsplatz- und Raummiete sind WLAN, Drucker, Getränke und Snacks inbegriffen. Auf Anfrage und sofern vorhanden stehen Mikrofone, Flipcharts, Visual Presenter und Präsentationskoffer zur Verfügung. Das Theater 11 und das Hallenstadion sind zudem mit einem Beamer ausgestattet.
Diese Nutzungsbestimmungen gelten für die Dienste, die unter der Bezeichnung Raum11 (im Folgenden Raum11) angeboten werden. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus der Benutzung des Raum11 ergeben sich zwischen der Raiffeisenbank Zürich und dem Benutzer.
Die Raiffeisenbank Zürich ist jederzeit dazu berechtigt, diese Nutzungsbestimmungen abzuändern oder zu ergänzen. Die aktuellen Nutzungsbestimmungen finden sich auf der Website oder werden dem Nutzer bei seiner/ihrer Nutzung der Dienste in geeigneter Weise zur Kenntnis gebracht. Macht der Nutzer von den Diensten Gebrauch, nachdem die Nutzungsbestimmungen abgeändert oder ergänzt wurden, akzeptiert er/sie dadurch unwiderruflich die abgeänderten oder ergänzten Nutzungsbestimmungen. Ist der Nutzer nicht mit den abgeänderten oder ergänzten Nutzungsbestimmungen einverstanden, ist seine/ihre einzige Möglichkeit, die Nutzung der Dienste einzustellen und sein/ihr Profil zu entfernen.
Der Raum11 wird der Bevölkerung (Privatpersonen, Vereinen, Firmen usw.) zu einem fairen Preis zu Verfügung gestellt. Primär ist die Nutzung der Bevölkerung des Geschäftskreises Stadt Zürich vorbehalten.
Der Raum11 kann nur über www.raum-11.ch oder 043 244 83 20 reserviert und gemietet werden.
Die Nutzung des Dienstleistungsangebots im Raum11 muss durch die Raiffeisenbank Zürich bewilligt werden. Die Raiffeisenbank Zürich kann ohne Angabe von Gründen auf die Erteilung einer Bewilligung verzichten. Im Übrigen kommt das Polizeireglement der Stadt Zürich zur Anwendung. Wir weisen darauf hin, dass in der Quiet Zone keine Telefongespräche geführt werden. Für ungestörte Telefongespräche stehen Ihnen unsere Phone Booths zur Verfügung.
Arbeitsplätze: Rückerstattung des bezahlten Betrages abzüglich Stornogebühren von 5.4% + 30 Rappen bis einen Tag vor Check-in. Die Sitzungszimmer und Eventräume können bis 5 Tage vor dem Anlass ohne Kostenfolge storniert werden. Bei kurzfristigen Stornierungen erlaubt sich die Raiffeisenbank Zürich, eine Bearbeitungsgebühr von 50 % des vereinbarten Mietpreises zu erheben.
Das Rauchen in den Räumlichkeiten ist nicht gestattet. Auf dem ganzen Areal darf nur geraucht werden, wenn Aschenbecher aufgestellt sind. Diese sind zwingend zu nutzen.
Der Zutritt zu Raum11 ist von 9 bis 20 Uhr gewährleistet. Individuell können andere Öffnungszeiten vereinbart werden. Bei der Buchung des Hallenstadions müssen die Teilnehmer den Raum11 bis spätestens 22:00 Uhr verlassen.
Die von der Raiffeisenbank Zürich akzeptierten Caterer sind das Tibits, 044 250 69 56, julian.laemmler@tibits.ch, und die Metzgerei Ziegler, 043 288 40 80, laden@zieglermetzg.ch. Andere Caterer sind zwingend mit der Raiffeisenbank Zürich abzustimmen. Catering ist grundsätzlich nur am Abend möglich.
Der Mieter ist für die Handhabung der Technik zuständig. Die Raiffeisenbank Zürich stellt keinen Techniker zur Verfügung. Der Empfang unterstützt Sie bei der Vorbereitung soweit als möglich. Im Notfall stehen auch einige wenige Adapter als Leihe zur Verfügung.
Das Anbringen von Werbeplakaten oder anderen Werbemitteln ist vorgängig durch die Raiffeisenbank zu bewilligen. Es dürfen kein Befestigungen an Wänden oder Decken angebracht werden.
Die Reinigung der allgemeinen Räumlichkeiten wird durch die Bank sichergestellt. Allfällige gemietete Sitzungszimmer/Eventräume/Arbeitsplätze müssen durch den Mieter/Nutzer sauber hinterlassen werden. Einrichtungen, Mobiliar und Maschinen sind nach der Benützung in gesäubertem Zustand wieder an die dafür vorgesehenen Plätze zu bringen. Sollte die Einrichtung nicht in ordnungsgemässen Zustand zurückgegeben werden, so haftet der Benutzer gegenüber der Raiffeisenbank Zürich für die mit der Reinigung anfallenden Kosten. Der Mieter/Nutzer ist ebenfalls verantwortlich, dass die Aussenumgebung resp. Areal sauber hinterlassen und an die Bank zurückgeben wird. Die Räumlichkeiten werden nach dem Ende einer Veranstaltung von den Bankverantwortlichen abgenommen.
Öffentlicher Verkehr: Sternen Oerlikon Zürich (Tram 10, 11, 14, Bus 75), Salersteig Zürich (Tram 10,14), Zürich Oerlikon Bahnhof (500m entfernt)
Es stehen diverse kostenpflichtige Parkmöglichkeiten in der Umgebung zur Verfügung.
Nahe gelegene Parkhäuser: Parkhaus Flora, Parkhaus Dorflinde, Parkhaus Nordhaus, Parkhaus Swissôtel, Parkhaus Züri 11 Shopping
Allfällige Schäden sind direkt der Bank zu melden. Für allfällige Schäden muss der Mieter aufkommen (Haftung liegt beim Mieter). Die Raiffeisenbank Zürich übernimmt keine Haftung für die Benutzung der Räumlichkeiten.
Preise können periodisch angepasst werden. Arbeitsplätze werden im Stundentakt abgerechnet. Eine angefangene Stunde wird zum vollen Stundentarif abgerechnet. Die Veranstaltungsräume können nur halb- oder ganztägig gebucht werden. Allfällige Caterings gehen zu Lasten des Mieters / Nutzers. Die Rechnung wird direkt vom Caterer zugestellt. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Rabatte sind nicht kumulierbar.
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich. Die Bank behält sich das Recht vor, den Kunden auch beim zuständigen Gericht seines Sitzes/Wohnsitzes oder bei einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
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August 2019